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Channel: Kommentare zu: Zeit für Ross und Reiter
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Von: Bergfreund

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Das Prinzip, dass öffentliche Angelegenheiten auch grundsätzlich öffentlich zu behandeln sind, hat in einer Demokratie eine fundierte Berechtigung und eine sehr wichtige Funktion, nämlich Interesse zu wecken und Vertrauen und Verständnis zu erzeugen. Bei uns ist es in Art. 52 der Gemeindeordnung verankert.
Doch leider ist es nichts wert. Öffentlich behandelt wird bei uns das, was unwichtig ist oder wenn bereits vollendete Tatsachen geschaffen wurden.
Dem Bürger wird der Meinungsbildungsprozess in den Gremien meist vorenthalten. Er soll nicht mitbekommen, welche Meinung die einzelnen Räte in einem konkreten Fall vertreten
Warum ist das so?
Die Gemeinden können bei uns nach Belieben verfahren. Die Rechtsaufsicht (LRA MB) möchte am liebsten seine Ruhe haben und mit so einer unschönen Problematik nichts zu tun haben. Außerdem steht sie im Zweifelsfall sowieso hinter dem Bürgermeister.
Der Bürger stört nur, mit seiner Forderung oder seiner Nachfrage. Ferner könnten solche Beschwerden ja zunehmen (Arbeitsanfall!), wenn man in dem einen oder anderen Fäll nachgäbe.
Also, es bleibt alles so, wie es unter Kreidl und vorher schon immer war.
Ist doch am bequemsten!


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